Unkrautbekämpfung bei Mais gewässerschonend OHNE den Wirkstoff Terbuthylazin durchführen!
Der Einsatz des Wirkstoffes Terbuthylazin (z.B. Aspect Pro [Aufbrauchsfrist: 10.12.2026], Elumis Profi TX Pack, Spectrum Gold, Successor TX Eco WG Pack etc.) ist für Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" in der Gebietskulisse nicht möglich. Zusätzlich dürfen Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Terbuthylazin in Wasserschutz- und -schongebieten nicht angewendet werden. Terbuthylazin ist sehr leicht auswaschbar und wird verbreitet im Grund- und Trinkwasser nachgewiesen, wie nachfolgende Grafik zeigt.
Aus Sicht des Grundwasserschutzes sollten Produkte mit dem Wirkstoff Terbuthylazin nicht mehr verwendet werden. Alternative Produkte zur Unkrautbekämpfung gibt es genug. Auskunft bieten die Pflanzenschutzmitteltabellen von DI Hubert Köppl sowie der Spritzplan des Lagerhauses. Es ist jedenfalls genauer auf die Pflanzenverträglichkeit sowie auf die Witterung vor und nach der Applikation (z.B. Temperatur) zu achten.
Fazit
Aus Sicht des Grundwasserschutzes sollten Produkte mit dem Wirkstoff Terbuthylazin nicht mehr verwendet werden. Gleiches gilt für die Wirkstoffe Metazachlor und Dimethachlor bei der Unkrautbekämpfung im Raps.
Alternative Produkte gibt es genug. Auskunft bieten die Pflanzenschutzmitteltabellen von DI Hubert Köppl sowie der Spritzplan des Lagerhauses. Es ist jedenfalls genauer auf die Pflanzenverträglichkeit, das vorhandene Unkrautspektrum sowie auf die Witterung vor und nach der Applikation (z.B. Temperatur) zu achten.
Für jeden Praktiker muss das Ziel sein, dass keine Pflanzenschutzmittel im Grund- bzw. Trinkwasser sowie in Oberflächengewässern oder auf benachbarte Flächen gelangen.
Alternative Produkte gibt es genug. Auskunft bieten die Pflanzenschutzmitteltabellen von DI Hubert Köppl sowie der Spritzplan des Lagerhauses. Es ist jedenfalls genauer auf die Pflanzenverträglichkeit, das vorhandene Unkrautspektrum sowie auf die Witterung vor und nach der Applikation (z.B. Temperatur) zu achten.
Für jeden Praktiker muss das Ziel sein, dass keine Pflanzenschutzmittel im Grund- bzw. Trinkwasser sowie in Oberflächengewässern oder auf benachbarte Flächen gelangen.