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Biologische Wirtschaftsweise

Langjährige Tradition in Produktion und Veredelung macht den Bio-Sektor in Österreich schon lange nicht mehr zur landwirtschaftlichen Nische, sondern zu einem starken Zweig der gesamten agrarischen Wertschöpfung.

© BWSB
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Kennzeichen der Biologischen Wirtschaftsweise ist die Einhaltung der Bestimmungen der EU-Bio-Verordnung 834/2007 bzw. die der Verordnung (EU) 2018/848.
Es bestehen weiters nationale Regelungen bezüglich Kauf, Lagerung und Verwendung von Betriebsmitteln (Dünge-, Pflanzenschutz- und Futtermittel, Saatgut, Arzneimittel), die die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Bio-Betrieben berücksichtigen müssen. Auch in der Tierhaltung – Stallfläche, Auslauf – sind besondere Bestimmungen vorgeschrieben.

Die Boden.Wasser.Schutz.Beratung beschäftigt sich in ihrer Beratungstätigkeit im Bereich „Biologische Wirtschaftsweise“ hauptsächlich mit diesen Themen:
  • Umstellungsberatung
  • Ackerbauliche Informationen von der Aussaat bis zur Ernte
  • Fruchtfolgeplanung und Sortenwesen
  • Dünger- und Pflanzenschutzmanagement
  • Maßnahmen zur Boden- und Wasserschonung
  • Umfangreiches Versuchswesen
  • Angebote Weiterbildung im landwirtschaftlich-fachlichen Bereich und föderungstechnischen Bereich.