Skip to main content

Terbuthylazin, Metazachlor und Dimethachlor in Wasserschutz- und Schongebieten

In Österreich registrierte Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Terbuthylazin, Metazachlor und Dimethachlor haben für die Anwendung in Wasserschutz- und Schongebieten keine Zulassung mehr. Laut dem „Ministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus" gilt diese Auflage nicht in Wasserschongebieten zum Schutz von Heilquellen und Heilmooren und in mit Rahmenverfügung ausgewiesenen Grundwassergebieten (Information vom 5. Mai 2014).

© BWSB/Wallner
© BWSB/Wallner
Seit kurzem hat auch das Produkt Colzor Trio die Auflage erhalten, dass es in Wasserschutz- und Schongebieten nicht mehr eingesetzt werden darf. Ein Metabolit des Wirkstoffes Dimethachlor wird im Grund- und Trinkwasser gefunden. Wir empfehlen aus Vorsorgegründen, auch im Grundwasser 2020-Gebiet auf den Einsatz dieses Produktes zu verzichten.

Downloads zum Thema