Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
Es gibt hierbei rechtliche Grundlagen, die vom Gesetzgeber vorgegeben werden, um eine dementsprechende Produktsicherheit – die von der Konsumwelt erwartet wird – gewährleisten zu können.
Ausgangspunkt ist die EU-Bioverordnung. Die ÖPUL-Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ gibt die Auflagen vor, um Ausgleichszulagen beantragen zu können.
Wichtig ist, dass die eingesetzten Betriebsmittel wie Dünger, Pflanzenschutzmittel oder auch Futtermittel biokonform sein müssen.
Wichtig ist, dass die eingesetzten Betriebsmittel wie Dünger, Pflanzenschutzmittel oder auch Futtermittel biokonform sein müssen.
Aktuelle Aufzeichnungen über Bewirtschaftung, Zu- und Verkauf von Betriebsmitteln werden vom Gesetzgeber gefordert, sind vom Betrieb zu führen und bei den jährlichen Kontrollen vorzulegen.