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Newsletter
vom 19.11.2025
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Nicht vergessen! Die gesamtbetrieblichen Düngeraufzeichnungen des Wirtschaftsjahres 2025 sind bis spätestens 31. Jänner 2026 abzuschließen und müssen ab diesem Datum im Fall einer AMA-Kontrolle - und damit muss jede/jeder immer rechnen - vorliegen.
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Die heuer bodennah ausgebrachte Menge an Gülle, Jauche oder Biogasgülle und die separierte Rindergüllemenge sind bis spätestens 30.11. im MFA 2025 anzugeben.
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Anfang Dezember finden traditionell die Ackerbautage in Oberösterreich statt. Auch heuer laden die Veranstalter wieder zu zwei spannenden Fachtagen ein - ins Agrarbildungszentrum (ABZ) Lambach und in die Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule Burgkirchen.
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Wie kann die Landwirtschaft digitale Technologien nutzen, um Böden zu schützen, Wasserressourcen zu schonen und gleichzeitig wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben?
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Humus spielt eine entscheidende Rolle für die Bodenfruchtbarkeit, den Klima - und den Grundwasserschutz.
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