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vom 23.05.2023
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Die Zeit vergeht wie im Flug und demnächst steht der Zwischenfruchtanbau wieder vor der Tür. Daher sollte sich jede Landwirtin und jeder Landwirt bereits jetzt darüber Gedanken machen, wie das große Potenzial der Zwischenfrüchte bestmöglich ausgenutzt werden kann.
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Die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Nutzflächen muss entsprechend der im Mehrfachantrag (MFA) beantragten Schlagnutzung erfolgen. Festgelegte Bewirtschaftungsauflagen (z.B. Anlage- und Umbruchstermine, Pflege-/Erntevorgaben) sind im Rahmen der Konditionalität, der Direktzahlungen und im Rahmen des ÖPUL einzuhalten. Wichtige Auflagen werden in diesem Beitrag behandelt.
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